Für Erzeugnisse auf dem Gebiet der Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel, die durch ein Patent geschützt sind, kann über die maximale Schutzdauer des Patentes hinaus noch ein ergänzender Schutz von maximal 5 Jahren erwirkt werden. Für Kinderarzneimittel ist eine weitere Schutzdauerverlängerung um ein halbes Jahr möglich.