Patente

Werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind.

 

Österreichische Patente

Nach Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung beim Österreichischen Patentamt erfolgt ein Prüfungsverfahren, währenddessen eine Umwandlung in eine Gebrauchsmusteranmeldung beantragt werden kann und nach dessen Abschluss das Patent erteilt wird. Innerhalb von vier Monaten nach der Erteilung kann Einspruch erhoben werden; die diesbezügliche Entscheidung ist mit Rekurs an das Oberlandesgericht Wien bekämpfbar.

Achtzehn Monate nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag wird die Patentanmeldung veröffentlicht, allenfalls bereits gemeinsam mit einem Recherchenbericht.

Ein erteiltes Patent hat eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren (ab Anmeldedatum) und kann während dieser Zeit wegen Nichtigkeit angefochten werden. Eine diesbezügliche Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes ist mit Berufung an das Oberlandesgericht Wien bekämpfbar.

Überdies kann beim Österreichischen Patentamt die Feststellung zur Frage beantragt werden, ob ein Verfahren oder Gegenstand ganz oder teilweise unter ein bestimmtes Patent fällt. Weiters sind Verfahren zur Abhängigerklärung, wegen mangelnder Urheberschaft, widerrechtlicher Entnahme, zur Erteilung von Zwangslizenzen u.a. möglich.

Innerhalb eines Jahres ab Anmeldedatum kann eine österreichische Erstanmeldung in nahezu allen Staaten der Welt prioritätsbegünstigt angemeldet werden.

 

Europäische Patente

können über das Österreichische Patentamt in Wien oder direkt beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden.

Nach Abschluss des zentralen Erteilungsverfahrens hat die Validierung des Patentes in den einzelnen benannten Staaten durch allfällige Vorlage von Übersetzungen zu erfolgen.

Innerhalb von neun Monaten ab der Erteilung kann ein europäisches Patent zentral beim Europäischen Patentamt angefochten werden, danach nur mehr in den einzelnen Staaten. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre, die Aufrechterhaltung in den einzelnen Staaten ist individuell.

 

Internationale Patentanmeldung (PCT-Verfahren)

Bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf (WIPO) können internationale Patentanmeldungen direkt oder im Wege nationaler Patentämter (mit oder ohne Priorität) eingebracht werden.

Diese stellen ein Bündel nationaler oder regionaler Patentanmeldungen dar, für die zunächst zentral ein internationaler Recherchenbericht erstellt und – über Antrag – eine internationale vorläufige Prüfung durchgeführt wird.

Nach Ablauf der internationalen Phase – maximal 30 Monate - kann in jedem ausgewählten Staat bzw. jeder ausgewählten Region die nationale bzw. regionale Phase weiterverfolgt werden.

 

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