Gerichtsverfahren

In allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren, die sich auf gewerbliche Schutzrechte beziehen (z.B. Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz, Feststellungsklagen, Klagen auf Einwilligung in Löschung von Schutzrechten u.a.m.) kann ein Patentanwalt an der Seite des bestellten Rechtsanwaltes das Wort ergreifen.

Für alle gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Muster, Halbleitertopographien, Sortenschutz) ist der Gerichtshof I. Instanz grundsätzlich das Handelsgericht Wien bzw. das Straflandesgericht Wien.

Der Instanzenzug führt sodann über das Oberlandesgericht Wien zum Obersten Gerichtshof.

Im Vorfeld von Gerichtsverfahren oder parallel zu diesen wird jedoch vielfach versucht, eine außerstreitige Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Derlei Tätigkeiten sowie die Mitwirkung in Schiedsverfahren gehören ebenfalls in das Arbeitsgebiet von Patentanwälten.

 

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