- Bei wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Gebühren steht das Honorar in fixer Beziehung zur jeweiligen Gebühr.
- Bei einfachen, wenig zeitaufwendigen Leistungen wird ein Grundhonorar in Rechnung gestellt.
- Bei zeitabhängigen Leistungen hängt der Stundensatz davon ab, in welchem Ausmaß die Leistungen von einem Anwalt oder einem/er MitarbeiterIn zu erbringen war.
- Bei Streitfällen hängt das dem Gegner zu überbürdende Honorar vom vorgegebenen oder festegelegten Streitwert ab.
- Für Großkunden und bei mehreren gleichartigen und gleichzeitig zu erbringenden Leistungen sind Rabatte vorgesehen.