Bei wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Gebühren steht das Honorar in fixer Beziehung zur jeweiligen Gebühr.
Bei einfachen, wenig zeitaufwendigen Leistungen wird ein Grundhonorar in Rechnung gestellt.
Bei zeitabhängigen Leistungen hängt der Stundensatz davon ab, in welchem Ausmaß die Leistungen von einem Anwalt oder einem/er MitarbeiterIn zu erbringen war.
Bei Streitfällen hängt das dem Gegner zu überbürdende Honorar vom vorgegebenen oder festegelegten Streitwert ab.
Für Großkunden und bei mehreren gleichartigen und gleichzeitig zu erbringenden Leistungen sind Rabatte vorgesehen.