Honorarstruktur

  • Bei wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Gebühren steht das Honorar in fixer Beziehung zur jeweiligen Gebühr.
  • Bei einfachen, wenig zeitaufwendigen Leistungen wird ein Grundhonorar in Rechnung gestellt.
  • Bei zeitabhängigen Leistungen hängt der Stundensatz davon ab, in welchem Ausmaß die Leistungen von einem Anwalt oder einem/er MitarbeiterIn zu erbringen war.
  • Bei Streitfällen hängt das dem Gegner zu überbürdende Honorar vom vorgegebenen oder festegelegten Streitwert ab.
  • Für Großkunden und bei mehreren gleichartigen und gleichzeitig zu erbringenden Leistungen sind Rabatte vorgesehen.

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