Erläuterung:
Bei juristischen Personen als Vollmachtsgeber muß die Unterschrift firmenmäßig
(d.h. rechtsverbindlich) sein. Eine Beglaubigung ist nicht nötig.
Interaktive Formulare:
Europäisches Patentamt - Einzelvollmacht
Bei juristischen Personen als Vollmachtsgeber muß die Unterschrift firmenmäßig
(d.h. rechtsverbindlich) sein. Eine Beglaubigung ist nicht nötig.
Europäisches Patentamt - Einzelvollmacht