Erläuterungen
Seit 2. August 2017 genügt für die Eintragung einer Übertragung in das Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Musterregister die Vorlage einer übereinstimmenden Erklärung der Parteien oder ihrer Vertreter in Kopie. Das Patentamt kann jedoch im Zweifelsfall Originale oder beglaubigte Kopien verlangen. Falls ein und derselbe Vertreter beide Parteien vertritt, kann er eine Erklärung in beider Namen abgeben.
Interaktives Formular:
Übertragungserklärung (pdf)
Übertragungserklärung (doc)