Ein Muster ist das Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses.
1. Österreichische Muster:
Für Muster, die neu sind und Eigenart haben, kann durch Hinterlegung und Registrierung beim Österreichischen Patentamt ein Schutz von maximal 25 Jahren erhalten werden. Die Prüfung seitens des Österreichischen Patentamtes erstreckt sich nur auf Formvorschriften. Die Schutzwirkungen gleichen jenen von Patenten. Eingetragene Muster können durch Nichtigkeitsantrag unter Beachtung der üblichen Verfahrensmodalitäten angefochten werden.
2. Gemeinschaftsmuster:
Werden beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien, registriert. Der Schutz erstreckt sich über die gesamte Europäische Union. Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre. Nicht eingetragene Gemeinschaftsmuster können auch Schutz genießen, jedoch nur drei Jahre ab erstmaliger Veröffentlichung in der Gemeinschaft.