Die Registrierung von Domain-Namen in Österreich erfolgt durch das nationale Netzwerk-Informationszentrum (Network Information Center Austria, NIC.AT) über Antrag.
Dieser kann vom Antragsteller bzw. seinem Vertreter direkt bei NIC.AT eingebracht werden, wenn er imstande ist, alle technischen und organisatorischen Auflagen zu erfüllen.
Ansonsten ist es geboten, den Antrag im Wege eines Bereitstellers („Providers“) zu stellen, da die Namensvergabe auf Prioritätsbasis erfolgt (first come, first serve), wobei für die Erlangung der Priorität alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine Prüfung der Anmeldung auf Rechtmäßigkeit findet nicht statt. Grundvoraussetzung für die Registrierung ist jedoch die Einmaligkeit, d.h. jeder Domain-Name ist weltweit einzigartig.
Für die Aufrechterhaltung des Domain-Namens ist jährlich eine Gebühr zu entrichten.
Streitigkeiten in Domain-Angelegenheiten, insbesondere auf Basis von älteren Marken- oder Namensrechten im Falle missbräuchlicher Domain-Registrierungen (Domain-Grabbing, Cybersquatting, Typosquatting etc.) sind vor den ordentlichen Gerichten abzuführen.