Auf allen Gebieten des Wettbewerbs, insbesondere in den durch Sonderrechte (Patentrecht, Markenschutzrecht usw.) geschützten Bereichen, ist es geboten, vor Markteintritt eine Recherche auf Bestehen älterer Rechte durchzuführen, um Kollisionen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Durchführung solcher Recherchen auf dem Gebiet Gewerblicher Schutzrechte fällt in das Arbeitsgebiet von Patentanwälten